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Mitgliedschaft
Mitglied
kann jeder werden, der
einen ordentlichen Antrag stellt und ein Mindestalter von 12 Jahren
erreicht hat
(für minderjährige wird die Einverständniserklärung
der
Erziehungsberechtigten benötigt). Für Jugendliche
entfällt die Aufnahmegebühr.
Einmalige Aufnahmegebühr für Erwachsene: 175 Euro.
Jahresmitgliedsbeitrag für
Aktive: 60 €. Bei einer
zusätzlich gewünschten Mitgliedschaft beim "Bund
Deutscher Sportschützen (BDS) erhöht sich der Jahresbeitrag auf insgesamt 90€
Passive Schützenvereinsmitglieder 45 Euro.Für Ehepartner und Familienmitglieder werden
Ermäßigungen erteilt.Die aktiven Schützen haben
eine
Arbeitsleistung von 24 Stunden im Jahr zu leisten.
Über die entgültige
Aufnahme entscheidet der Ausschuss.
Satzung - Geschäftsordnung
Mitglieder, oder Personen, die an einer Mitgliedschaft
interessiert sind, können eine Geschäftsordnung oder Satzung beim Schießleiter,
Schriftführer oder beim Vorstand kostenlos erhalten. Die Satzung und Geschäftsordnung
des Vereins ist verbindlich.
Waffenerwerb
Voraussetzung zum Erwerb einer eigenen Sportwaffe ist eine Mindest -
Mitgliedsdauer von einem Jahr, die regelmäßige
Teilnahme am Schießtraining mit Nachweis durch ein
Schießbuch (mindestens 18 Trainingseinheiten werden gefordert) die Beteiligung anVereinsmeisterschaft
und Rundenwettkämpfen, die erforderliche
Zuverlässigkeit und die bestandene Waffensachkundeprüfung.
Eine Bedürfnisprüfung erfolgt vom Württembergischen
Schützenverband oder vom Bund Deutscher Sportschützen. Nach
positivem Bescheid wird von der
Kreispolizeibehörde Ludwigsburg eine Waffenbesitzkarte
ausgestellt.
Das Vereinsleben findet immer Montags und Donnerstags ab 19 Uhr, sowie Sonntagvormittags ab 10 Uhr
statt und beinhaltet sowohl Trainingszeiten, als auch kameradschaftliches
Beisammensein
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