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Mitgliedschaft

Mitglied kann jeder werden, der einen ordentlichen Antrag stellt und ein Mindestalter von 12 Jahren erreicht hat (für minderjährige wird die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten benötigt). Für Jugendliche entfällt die Aufnahmegebühr. Einmalige Aufnahmegebühr für Erwachsene: 175 Euro. Jahresmitgliedsbeitrag für Aktive: 60 €.  Bei einer zusätzlich gewünschten  Mitgliedschaft beim "Bund Deutscher Sportschützen (BDS) erhöht sich der Jahresbeitrag auf insgesamt  90€
Passive Schützenvereinsmitglieder 45 Euro.Für Ehepartner und Familienmitglieder werden Ermäßigungen erteilt.Die aktiven Schützen haben eine Arbeitsleistung von 24 Stunden im Jahr zu leisten.   Über die entgültige Aufnahme entscheidet der Ausschuss
.

Satzung - Geschäftsordnung

Mitglieder, oder Personen, die an einer Mitgliedschaft interessiert sind, können eine Geschäftsordnung oder Satzung beim Schießleiter, Schriftführer oder beim Vorstand kostenlos erhalten. Die Satzung und Geschäftsordnung des Vereins ist verbindlich.

Waffenerwerb

Voraussetzung zum Erwerb einer eigenen Sportwaffe ist eine Mindest - Mitgliedsdauer von  einem Jahr, die regelmäßige Teilnahme am Schießtraining mit Nachweis durch ein Schießbuch (
mindestens 18 Trainingseinheiten werden gefordert) die Beteiligung anVereinsmeisterschaft und Rundenwettkämpfen, die erforderliche Zuverlässigkeit und die bestandene Waffensachkundeprüfung. Eine Bedürfnisprüfung erfolgt vom Württembergischen Schützenverband oder vom Bund Deutscher Sportschützen. Nach positivem Bescheid wird von der Kreispolizeibehörde Ludwigsburg eine Waffenbesitzkarte ausgestellt. 

Das Vereinsleben findet immer Montags und  Donnerstags ab 19 Uhr, sowie Sonntagvormittags ab 10 Uhr statt und beinhaltet sowohl Trainingszeiten, als auch kameradschaftliches Beisammensein